22 September 2021

Wir haben die AEO-Bewilligung/zollreichtliche Vereinfachungen erhalten (AEOc)

Ein weiterer Schritt zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Dienstleistungen, der u. a. zu Vereinfachungen der Zollverfahren mit entsprechenden Vorteilen für die Kunden von Galdi führt

Mit großem Stolz teilen wir mit, dass wir im September 2021 von der italienischen Zollbehörde die Mitteilung erhalten haben, dass uns die AEOc-Bewilligung erteilt wurde.

Der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wurde nach speziellen Prüfungen seitens der Zollbehörde erteilt, bei denen die Steuerkonformität und die Zahlungsfähigkeit von Galdi sowie die Kenntnis, Einhaltung und Anwendung der korrekten Zollverfahren nachgewiesen wurden.

Dabei wurde uns die Zuverlässigkeitsstufe „A“, d. h. die höchste Einstufung erteilt, was uns eine Reihe von Vorteilen verschafft, die auch für unsere Kunden von Bedeutung sind.

Galdi genießt nun eine vorteilhaftere Behandlung als andere Wirtschaftsbeteiligte ohne Zulassung, insbesondere bei den Zollkontrollen (die bis zu 90 % reduziert werden können) für Waren, die im Gemeinschaftszollgebiet ein- und ausgeführt werden.


VORTEILE DES AEOc-STATUS


Neben den auf der Hand liegenden betriebsinternen Vorteilen in Form einer reibungsloseren und schnelleren Versandabwicklung sowie der Einführung einer ständigen Risikobewertung bringt die AEOc-Bewilligung auch Vorteile für unsere Kunden und Lieferanten.

Die Vereinfachung der Zollabfertigung erlaubt uns, den Zeitaufwand für den Warenversand und -eingang zu verringern und den Service für unsere Kunden weiter zu verbessern.

Die hervorragende Arbeit unseres engagierten AEO-Teams, das sich aus Vertretern aller Abteilungen - vom Konstruktionsbüro über das Lager, den Einkauf, das technische Büro, den Kundendienst bis zur Verwaltung und IT-Abteilung - zusammensetzt und von einem spezialisierten externen Berater unterstützt wird, führte zur Anerkennung der Zuverlässigkeit von Galdi auch in Zollangelegenheiten.